Am 13. Oktober 2022 jährt sich meine Sippenhaftung und das
daraus erfolgte Berufsverbot zum vierzigsten Mal. Wer diese Geschichte detaillierter
erfahren will, sollte diese beiden Artikel lesen:
„Für
immer abgemustert“ erschienen auch in Bordgeschichten VI Seite 12-14 (https://www.seeleute.de/Bordgeschichten/Bord_VI/bg6.htm)
und „DDR-Ahoi“
Dieses Datum nahm ich zum Anlass einigen Politikern, welche
sich zum Teil sogar selbst Bürgerrechtler nennen, folgende E-Mails zu schreiben:
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr
Landtagsabgeordneter Frank Richter,
"02.02.2022 12:02 Uhr,
https://www.saechsische.de/moritzburg-kollwitz-haus-bekommt-100-000-euro-5618056.html01.02.2022
18:02 Uhr Moritzburg: Kollwitz-Haus bekommt 100.000 Euro. Das Geld stammt aus
Vermögen einstiger Parteien und Massenorganisationen der DDR. Mit ihm sollen
notwendige Unterhaltungsarbeiten finanziert werden."
In dem oben zitierten Artikel wird darüber berichtet,
dass das Käthe Kollwitz Haus in Moritzburg eine beträchtliche Geldsumme aus
dem Vermögen einstiger Parteien und Massenorganisationen der DDR erhalten hat.
Eine bedeutende Künstlerin wie Käthe Kollwitz zu unterstützen
bzw. zu würdigen ist aller Ehren wert und durchaus eine Aufgabe dieser
Gesellschaft.
In den letzten Lebenstagen war es der Wettiner Prinz
Ernst Heinrich von Sachsen der dieser bedeutenden Künstlerin ganz aktiv half
und dies unter den unverhohlenen Drohungen des Nazi Regimes. Allerdings tat er
dies aus seinem eigenen bzw. dem Vermögen des Vereins Haus Wettin
Albertinischer Linie e.V.
In dem oben zitierten Artikel heißt es weiter: „Es freut
mich außerordentlich, dass mit dem Käthe-Kollwitz-Haus eine Einrichtung in den
Genuss dieser Mittelzuweisungen kommt, welche es sich redlich verdient hat.
Damit werden viel ehrenamtliches Engagement, Beharrlichkeit und jahrelange
Bemühungen gewürdigt und honoriert. Ich bin froh, dass es Erfolge zeitigt, dass
ich seit Beginn meiner Parlamentstätigkeit das Käthe-Kollwitz-Haus Moritzburg
nach Kräften begleitet und unterstützt habe“, so Richter. ZITAT ENDE
Anlässlich des heutigem Vierzigsten Jahrestages meiner
Sippenhaftung und dem damit verbundenen Berufsverbot möchte ich Sie ganz
konkret fragen.
Wie kann es sein, dass für das Käthe-Kollwitz-Haus in
Moritzburg 100 000 € aus dem Vermögen einstiger Parteien und
Massenorganisationen der DDR bereitgestellt werden, während die Opfer des
DDR-Regimes weitestgehend leer ausgehen? Ist das gelebte Demokratie in diesem
Land oder gar gerecht?
Um es gleich vorauszuschicken: Das II.
SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist, in der Durchführung bzw. im Vollzug, nicht
das Papier wert auf dem es gedruckt wurde. Da wird wortreich viel versprochen
aber Nichts gehalten.
Das kann ich, aus eigenen frustrierenden Erfahrungen,
Ihnen verbindlich sagen und auch beweisen. Wenn es nicht so wäre, dann müsste
ich als heutiger Rentner nicht an der Armutsgrenze leben.
Auch sollten Sie kein "Verständnis für meine
Verbitterung" heucheln. Das habe ich einmal zu oft gehört.
Ich möchte von Ihnen ganz konkrete und eindeutige
Antworten auf meine beiden Fragen!
Von Frank Richter, dem Bürgerrechtler, habe ich bis jetzt
noch keine Antwort bekommen.
Außerdem schrieb ich über Abgeordnetenwatch
an die Abgeordnete des sächsischen Landtags Frau Daniela Kuge. Allerdings
nur in stark verkürzter Form denn die Eingabemaske bei Abgeordnetenwatch lässt
nur 1000 Zeichen zu. Ich bekam sehr schnell folgende Antwort:
Sehr geehrter Herr Hardy R.,
Um es Vorweg zu nehmen:
Das Käthe Kollwitz Haus in Moritzburg arbeitet meines
Erachtens überparteilich und transparent.
Das Vermögen der SED wird regelmäßig für bestimmte
soziale Projekte aufgeteilt und verwendet - wie auch in diesem Fall.
Opfer der DDR Diktatur erhalten seit November 2019 eine
monatliche SED Opferrente auf 330,-€ zusätzlich zur regulären Rente.
Den letzten Absatz der Antwort konnte ich nicht unkorrigiert
lassen da dieser nur einem Bruchteil der Wahrheit entspricht. Ich schrieb Frau
Daniela Kuge also direkt folgende Mail:
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort auf
Abgeordnetenwatch. Dafür zolle ich Ihnen Respekt. Es ist in diesem Land leider
nicht mehr üblich auf kritische Fragen qualifizierte Antworten zu bekommen.
Vielen Dank dafür. Dennoch muss ich Sie leider enttäuschen und Ihnen
widersprechen. Bei Abgeordnetenwatch habe ich Ihnen wie folgt geantwortet: es
tut mir leid Sie enttäuschen zu müssen. Was Sie hier behaupten, stimmt leider
nicht. Ich wäre bei meiner Frage genauer darauf eingegangen. Doch 1000 Zeichen
sind hierfür zu wenig. Das II. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist, in der
Durchführung bzw. im Vollzug, nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde.
Da wird wortreich viel versprochen aber Nichts gehalten. Das kann ich, aus
eigenen frustrierenden Erfahrungen, Ihnen verbindlich sagen und auch beweisen.
Wenn es nicht so wäre, dann müsste ich als heutiger Rentner nicht an der
Armutsgrenze leben. Leider reichen 1000 Zeichen tatsächlich nicht aus.
Sie lud mich daraufhin zu einem persönlichen Gespräch ein.
Dieses steht noch aus. Damit sie sich noch vor unserem Gespräch in dieses Thema
einarbeiten kann, schrieb ich ihr noch folgende Informationen:
Sehr geehrte Frau Kuge,
hier nochmal ein paar ergänzende Erläuterungen für Sie
als Vorbereitung auf unser Gespräch.
Ich habe eine öffentliche, ehrliche ergebnisorientierte
Diskussion zum Thema DDR-Vergangenheit bereits schon in den Neunzigern immer
wieder in Briefen gefordert. Doch eine solche Diskussion war zu dieser Zeit
alles andere als erwünscht.
Die Einen waren damit beschäftig die Werte, die es in der
DDR durchaus gab, möglichst gewinnbringend in ihren Besitz zu bringen, die
anderen suchten Wege, ihre Werte aus ihrer DDR-Funktionärszeit möglichst
schadlos über die Wende zu befördern. Da hätte die, Schuld und Sühne, Täter und
Opfer, Diskussion nur den gewinnbringenden Ablauf gestört.
business as usuale
So sah der sogenannte Einigungsvertrag dann auch aus. Die
Täter des DDR-Unrechtsstaats durften sich nun erfolgreich und lautstark auf
„ihr“ Recht berufen - das Recht jenes Rechtsstaates, den sie die ganzen Jahre
vorher verleugnet und bekämpft hatten.
Die tonlosen Schreie der traumatisierten Opfer des DDR-Terrors
blieben weitestgehend ungehört. Die mussten jetzt erst einmal in mühsamen
Prozessen ihren Opferstatus nachweisen und die Straf- und Zwangsmaßnahmen
kassieren lassen. Wenn sie überhaupt Beweise fanden und vorlegen konnten. Denn
vieles war gar nicht aufgezeichnet, zugänglich oder es war einfach nur
vernichtet worden.
Nun war es nicht nur eine Margot Honecker, die sich über
eine gesicherter Altersversorgung freuen durfte.
Nur sehr wenige derjenigen, die sich gerade auf der
mittleren oder unteren Ebene der Justiz und Verwaltung der DDR schuldig gemacht
hatten, wurden aus den Amtsstuben entfernt.
Sie gingen oder gehen ganz geruhsam ihren gesicherten
Pensionen entgegen. (Anmerkung: Ein exemplarisches Beispiel kann ich gerade in
diesen Tagen benennen. Sie finden es hier: http://wir-zeitung.blogspot.com/2022/10/zur-sendung-des-mdr-der-osten-entdecke.html
)
Die späteren, nur sehr zögerlich auf den Weg gebrachten,
sogenannten SED-Unrechtsbereinigungsgesetze waren, so zeigt es die Praxis,
nicht das Papier wert auf dem sie geschrieben wurden.
Jedenfalls habe ich dies bei der Beruflichen
Rehabilitierung so erlebt. Berufliche Förderungen durch um Jahre und Jahrzehnte
verspäteter Weiterbildung, zielen am Arbeitsmarkt vorbei.
Davon ganz abgesehen, dass sich einige Arbeitsagenturen
in diesem Punkt taub, dumm, ignorant oder unwissend stellen.
Ausgleich bei Rentenansprüchen und Hilfe bei sozialer
Bedürftigkeit wurden durch die Hartz Gesetze bzw. durch die Agenda 2010 ad
absurdum geführt.
Ich habe dies selbst erleben dürfen, als ich krankheitsbedingt über ein Jahr ohne jegliches Einkommen war und mir im Frühjahr 2020 eine Erwerbsunfähigkeitsrente selbst vor dem Sozialgericht Nürnberg endgültig verweigert wurde.
Die im II. SED - Unrechtsbereinigungsgesetz versprochene
Zuwendung bei sozialer Bedürftigkeit wurde mir trotz Antragstellung nicht
gewährt.
Da man eine Befürwortung des Antrags, unter anderem, wie
bei jedem Sozialfall (Hartz IV), von der Beantwortung von Fragen abhängig macht
die dort in einem solchem Fall nichts zu suchen haben.
Denn hier sollten nur zwei Fragen zulässig sein, die da
wären:
1. Ist der
Antragsteller Opfer im Sinne des II. SED - Unrechtsbereinigungsgesetz?
2. Hat der
Antragsteller derzeit ein monatliches Einkommen, welches einen Betrag x
unterschreitet?
Andere, zum Teil entwürdigende Fragen haben hier nichts zu suchen.
Wie es dann mit dem versprochenen Ausgleich bei den
Rentenansprüchen aussehen würde, konnte ich nur abwarten, bis es so weit sein
würde.
Im September 2021 war es so weit. Ich durfte, als Schwerbehinderter
Mensch, mit den entsprechenden lebenslangen Abschlägen bei meiner Rente, die
Rente wegen Schwerbehinderung beantragen.
Ich tat dies bei
einer professionellen Rentenberaterin, die mir auf meine Nachfrage, nach dem
Ausgleich durch das II. SED - Unrechtsbereinigungsgesetz, erläuterte, dass ich
mich dadurch sogar schlechter stellen würde.
Nun frage ich nochmals: Ist das die gelebte soziale
Demokratie in diesem Land oder gar gerecht?
So sah und sieht sie dann aus, die
Vergangenheitsbewältigung, die Benennung von Schuld und die Wiedergutmachung an
den Opfern des DDR-Staatsterrors. Sie fand und findet praktisch gar nicht
statt. Für zu viele Opfer des DDR-Staatsterrors sind inzwischen 32 Jahre nicht
nachholbare Lebenszeit ins Land gegangen. Eine bittere Bilanz und ein
Armutszeugnis für diese Gesellschaft.
Auch der sächsische Landtagabgeordnete Martin Dulig
antwortete über Abgeordnetenwatch.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Frage, die wir gern beantworten. Wie
Sie in Ihrer Frage bereits andeuten, steht die Förderung des
Käthe-Kollwitz-Hauses in Moritzburg nicht zur Diskussion und ist angemessen. Es
spricht für die große Bedeutung des Hauses und für das Engagement des dort
tätigen Teams, dass es zu den förderwürdigen Einrichtungen und Projekten
gezählt wird.
Im Schlussbericht der Unabhängigen Kommission zur
Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der DDR von
2006 wird die Verwendung des PMO-Vermögens aufgeschlüsselt, demnach werden 17%
(155,1 Mio. €) für die Kultur-, Kunst- und Denkmalpflege / Förderung
eingesetzt. Siehe https://dserver.bundestag.de/btd/16/024/1602466.pdf
Der Bundesrat hat am 8. November 2019 das Gesetz zur
Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen
Verfolgung beschlossen. Das Gesetz ist am 29. November 2019 in Kraft getreten.
Demnach hat sich die SED-Opferrente für die anerkannten Opfer des SED-Regimes
auf 330 Euro erhöht.
Mit besten Grüßen
Ihr Team Dulig
Auch hier wieder im letzten Absatz der gleiche Irrtum.
Deshalb schrieb ich Martin Dulig direkt auf seine Homepage:
Sehr geehrter Herr Dulig,
Vielen Dank für Ihre prompte Antwort auf
Abgeordnetenwatch. Dafür zolle ich Ihnen Respekt. Es ist in diesem Land leider
nicht mehr üblich auf kritische Fragen qualifizierte Antworten zu bekommen.
Vielen Dank dafür. Dennoch muss ich Sie leider enttäuschen und Ihnen
widersprechen. Es tut mir leid Sie enttäuschen zu müssen. Was Sie hier behaupten,
stimmt leider nicht voll umfänglich.
" Demnach hat sich die SED-Opferrente für die
anerkannten Opfer des SED-Regimes auf 330 Euro erhöht."
Ich wäre bei meiner Frage genauer darauf eingegangen.
Doch 1000 Zeichen sind hierfür zu wenig. Die Opfer des DDR-Regimes, welche nur
im Sinne des II. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz, anerkannte Opfer sind,
bekommen gar keine Opferrente. Sie bekommen in der Praxis gar Nichts!
Das II. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz ist, in der
Durchführung bzw. im Vollzug, nicht das Papier wert auf dem es gedruckt wurde.
Da wird wortreich viel versprochen aber Nichts gehalten.
Das kann ich, aus eigenen frustrierenden Erfahrungen, Ihnen
verbindlich sagen und auch beweisen. Wenn es nicht so wäre, dann müsste ich als
heutiger Rentner nicht an der Armutsgrenze leben. Leider reichen 1000 Zeichen
tatsächlich nicht aus.
Ich denke dennoch sollte man nichts unversucht lassen
diesen Sachverhalt richtig darzustellen. Seit 1990 kämpfe ich auf diesem Gebiet
und muss immer noch feststellen, dass die Opfer im Sinne des II. SED-Unrechtsbereinigungsgesetz
leer ausgehen. Deshalb bin ich der Meinung: Wenn es Geld aus dem Vermögen
einstiger Parteien und Massenorganisationen der DDR zu verteilen gibt, dann
sollte man dies jener SED-Opfergruppe zukommen lassen, die noch immer leer
ausgeht.
Denn die Sippenhaftung und das daraus folgende
Berufsverbot für mich und meine Frau haben bis heute wirkende, schwerwiegende
Folgen generiert, für die es keinen Ausgleich gibt. Ich spüre dies gerade
jetzt, wo wir beide das Rentenalter krank und ausgelaugt erreicht haben.
Hierauf bekam ich keine weitere Antwort. Weitere Politiker,
wie Dr. Rolf Mützenich und der Bürgerrechtler Frank Richter, bleiben mir zu
diesem Thema die Antwort schuldig!