Donnerstag, 6. März 2008

Gestern „Wanderarbeiter“ - Heute „Leiharbeiter“ / Ein Verstoß gegen die Menschenrechte!

Artikel 23.
(1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen Arbeitslosigkeit.
(2) Alle Menschen haben ohne jede unterschiedliche Behandlung das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
(3) Jeder Mensch, der arbeitet, hat das Recht auf angemessene und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert und die, wenn nötig, durch andere soziale Schutzmaßnahmen zu ergänzen ist.
(4) Jeder hat das Recht, zum Schutz seiner Interessen Gewerkschaften zu bilden und solchen beizutreten.

In der Sendung „Frontal 21“ vom 4.März 2008 des ZDF wird in aller Deutlichkeit gesagt, welche Chancen die Leiharbeit für den Leiharbeitnehmer bietet und vor Allem, welche Chancen Leiharbeit nicht bietet.
Ein von den Leiharbeitgebern oft als Vorzug gepriesener Vorteil der Leiharbeit, nämlich die große Chance der Übernahme in eine Festanstellung, wird gerade durch die jüngsten Entwicklungen bei BMW, Siemens und Henkel, eindeutig widerlegt.
So sagt Claudia Weinkopf vom Institut für Arbeit und Qualifikation in Gelsenkirchen:
„Wir wissen aus statistischen Auswertungen, dass es etwa 15 Prozent vielleicht sind, die direkt in einem Betrieb, in dem sie vorher als Leiharbeitskräfte eingesetzt waren, übernommen werden, also ein relativ geringer Anteil.“
Sicherlich ist es richtig, dass Leiharbeit in Bezug auf Produktions- und Nachfragespitzen, ein gutes Argument für Arbeitgeber ist auf Leiharbeit zurückzugreifen.
Doch bei einer dauerhaften (im dargestellten Fall BMW - 5 Jahre) der gleichen Leiharbeitnehmer, kann man wohl eher nicht mehr von marktabhängigen Produktionsspitzen sprechen.
Vielmehr hat hier die Verantwortungslosigkeit der Arbeitgeber wie auch der Betriebsräte dieser nachfragenden Firmen, gegenüber allen Arbeitnehmern um sich gegriffen.

Für einen Staat, der sich als Staat der sozialen Marktwirtschaft sieht und der sich nach wie vor als einen solchen bezeichnet, sollte gelten: Wenn ich, als Arbeitgeber, die Arbeitsleistung von Arbeitnehmern abfrage, so muss ich auch zu jenen Arbeitnehmern stehen, meine Fürsorgepflicht wahrnehmen und für sie Verantwortung tragen.
Auch müssen allen Arbeitnehmern (Festangestellten und Leiharbeitnehmern) die gleichen Rechte und vor Allem die gleiche Bezahlung gewährt werden. Dies gebietet schon eindeutig der, oben zitierte, Artikel 23 der Menschenrechte.

Doch die gelebte Praxis sieht anders aus. Denn der, an und für sich vernünftige, Grundgedanke der Leiharbeit wird hier und heute durch viele Deutsche Arbeitgeber massiv missbraucht und so ad absurdum geführt.

Schlimmste Anwendung hierbei ist die Praxis der Agentur für Arbeit, Arbeitlose in Leiharbeit zu zwingen. Dabei die Zumutbarkeitsregeln so weit zu interpretieren, dass man einem Arbeitslosen, bei Weigerung eine Leiharbeit anzunehmen, die Leistungen streicht.
Ein klarer Verstoß gegen den Artikel 23 der Menschenrechte.

Vor diesem Hintergrund sollte gelten: Wenn Leiharbeit notwendig und der Marktsituation entsprechend vernünftig ist, dann muss ein unmissverständliches Reglement hierfür geschaffen und durchgesetzt werden, welches Missbrauch ausschließt.
  • Grundvorausätzung können hierbei nur die gleichen Bedingungen für Leiharbeitnehmer im Vergleich mit Festangestellten sein.
  • Leiharbeit darf nur in einem vernünftigen Rahmen befristet abgerufen werden.
  • Die Agenturen für Arbeit dürfen keine Arbeitslosen in die Leiharbeit zwingen.

Dies sollte eigentlich im Interesse aller und vor allen Dingen im Sinne der Gewerkschaften, der Betriebsräte der abfragenden Firmen und aller Festangestellten sein.

Dem Grundsatz: „Leben und leben lassen!“ sollte wieder in allen Bereichen der Gesellschaft Geltung verschafft werden. Dann würde diese Gesellschaft auch wieder als gerecht empfunden werden. Man bräuchte sich dann nicht, seitens der „großen Volksparteien“, derart lächerlich machen und ein kommunistisches Schreckgespenst an die Wand malen.

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Mittwoch, 5. März 2008

Mitmachaktion gegen den Missbrauch des Sozialsystems durch Mobber

Mobbing, so verweist Rainer Beutler aus eigenen Erfahrungen zu recht darauf hin, verursacht alleine bei den Krankenkassen Milliarden Euro an Kosten, Jahr für Jahr. Ohne die Folgen dieser Kostenlawine für Opfer von Mobbing, wäre unser Sozialsystem niemals so in die Schieflage geraten, wie dies heute leider der Fall ist. Und noch unverständlicher ist es, warum die Solidargemeinschaft die Kosten für die perversen und menschenverachtenden Taten von psychopathisch veranlagten Mitarbeitern in Unternehmen und Behörden tragen muss. Deshalb die Mitmachidee von Rainer Beutler: Schreibt an die Krankenkassen und fordert sie auf, dass sie auf die Politiker in den Parlamenten (Wellnesszentren) Druck ausüben und eine Antimobbing-Gesetzgebung mit einer vollen Kostenhaftung der Täter durchsetzen. Jeder Brief, Fax oder Mail ist ein Baustein für eine nachhaltige Reduzierung der Kosten im Gesundheitswesen und für eine faire Arbeitswelt.
Start der Aktion ist Montag, der 10.März 2008. Diesen Text auch bitte weiter leiten an Kollegen, Freunde und Nachbarn.
Unter harrygambler@aol.de können Sie die Unterlagen abfordern und die neueste Ausgabe der Antimobbingrundschau.

Man muss einfach einmal mehr aufstehen als hinfallen.Rita Süßmuth
Das machen wir Opfer, Frau Süßmuth, Tag für Tag

Montag, 3. März 2008

Kommentar zu "Koalitionsgespräche mit der Linken?"

In diesem Zusammenhang ist die letzte Maybrit Illner Talkschow sehr aufschlussreich.
Man sollte diese Diskussion tatsächlich konzentriert und bis zum Schluss verfolgen.

Dabei wird einem Erschreckenderweise klar, dass die so genannten demokratischen Parteien inzwischen völlig vergessen haben, dass der Wähler ihr oberster Souverän und Arbeitgeber ist.
Mit den neuen Bedingungen, die ihnen eine fünf Parteienlandschaft gebietet sind sie schlicht überfordert. Die Angst vor dem Machtverlust zwingt sie, gerade im Hinblick auf den Umgang mit der „Linken“, in eine derart schräge Diskussion,
Dabei vergessen sie alle, dass sie es selbst waren, die diese Situation provoziert haben. Denn wer jahrelang derart am Volk vorbeiregiert, darf sich nicht beklagen wenn sich der Wähler anders entscheidet.
Doch jetzt will man noch nicht einmal den Wählerwillen respektieren. Stattdessen versucht man Koalitionen zu schmieden, die der Wähler ganz bestimmt nicht gemeint hat.

Die derzeit existierende Große Koalition auf Bundesebene ist da das beste Beispiel.
Denn man darf schließlich nicht vergessen, welch knappe Ergebnisse bei einer äußerst schlechten Wahlbeteiligung zu dieser, vom Wähler nicht gewollten, großen Koalition geführt haben.

Wenn die CDU/CSU heute einen Wortbruch der SPD beklagt, so ist dies einfach lächerlich. Wie viel Wortbrüche gehen auf das Konto der CDU/CSU?
Ich kann mich beispielsweise noch sehr gut erinnern, als man im Herbst 2004 seitens der CDU/CSU laut tönte: „Hartz IV muss weg!“
Ich glaube mehr braucht man über die Wortbrüche der CDU/CSU nicht sagen.

In Hessen, in Niedersachsen und in Hamburg hat der Wähler klar gemacht, dass er den Schröderschen Sozialterror nicht mehr mittragen will.
Gerade im Bezug auf Gesundheitswesen und Altersvorsorge gibt es seit Jahren keine Rechtssicherheit mehr. Jedes Jahr, ja beinahe jeden Monat gibt es hier neue Kürzungen und Einschnitte, ohne das sich die Kassensituation positiv verändert.
Der Sparerfreibetrag wurde beinahe jedes Jahr halbiert. Die Mehrwertsteuer wurde erhöht, obwohl die CDU/CSU dies zunächst vehement ausschloss. Diese Aufzählung ließe sich beliebig fortsetzen.

Diesen, für einen Großteil der Bevölkerung schmerzhaften, sozialen Einschnitten, steht die große Gier der Arbeitgeber gegenüber. Da werden Löhne gedrückt aber gleichzeitig Steuern hinterzogen.
Subventionen werden kassiert. Zum Dank dafür werden Arbeitsplätze ins billigere Ausland verlagert.
Auch werden Arbeitsplätze abgebaut ohne den bestehenden Kündigungsschutz zu beachten, indem man Mitarbeiter verleumdet und aus den Firmen mobbt,
Dabei wird dem gemobbten Bürger, der im Grundgesetz verankerte Schutz durch die staatliche Gewalt einfach verweigert.
Auch diese Aufzählung kann man nahezu beliebig fortführen.

Interessanterweise verweist dann beinahe jeder, der verantwortlichen Politiker, auf die Zwänge der Globalisierung.
Dabei stellt sich doch die Frage, auf wen diese Politiker ihren Amtseid geleistet haben.
Auf das Deutsche Grundgesetz oder auf die Globalisierung?


Der Wunsch des Wählers ist in Einem unmissverständlich.
Es geht ihm nicht um das: „Wer mit wem?“ sondern um das „Was!“

Gerade da sollten die Parteien aus ihrer Selbstverliebtheit erwachen und ihren obersten Souverän endlich mal wieder anerkennen.
Denn es ist allerhöchste Zeit. Die Demokratie ist in Gefahr!

Sonntag, 2. März 2008

Koalitionsgespräche mit der Linken?

Schnell hat es die Fraktion der Kanalarbeiter in der SPD geschafft, mit einer Iditiotendiskussion die Themen Steuerhinterziehung, Zumwinkel, Lichtenstein und die signifikante Zunahme der Hartz IV Empfänger trotz sinkender Arbeitslosenzahlen aus den Medien zu drängen. Es geht um die Frage, kann man mit der Linken eine Koalition in Hessen und generell somit in den alten Bundesländern bilden oder nicht.
Dabei wird von den Gegnern das Argument ins Felde geführt, die Linken um den Schaumschläger Gysi würden die Ziele der Autobahnschlaglochphilosphie von Honecker und Mielke fortführen. Somit sei die Linke koalitionsunfähig.
In den neuen Bundesländern, in denen mit den Mitropa- und Fahnschwenkerphilosophen von Mielke schon seit 15 Jahren laufend mit CDU oder SPD Koalitionen gebildet werden, sei dies jedoch logisch.
Genau das ist jedoch der Unsinn oder der gewollte Idiotismus dieser Diskussion, denn eigentlich müssten die an Schwindsucht leidenden Parteien von CDU und SPD gerade in den alten Bundesländern Koalitionen mit der Linken bilden. So hätte in Hamburg und Hessen das traumatische Schauspiel um die CDU schnell ihre Ende, doch das will man nicht, in der Ideologenetage der SPD. Obwohl in den alten Bundesländern die Linke aus Hartz IV Empfängern, Arbeitnehmern, Wissenschaftlern und Selbstständigen besteht, also keinen Enkeln von Ulbricht und Mielke, genau da verweigert man sich.
Dort wo die Schaumschläger der SED-Parteitagsschulen die Macht in der Linken um Gysi, Zimmer und Naumann (Petitionsausschuss des Bundestages - Mobbingopfer kennen den Namen nur zur genüge) innehaben, geht man jedoch laufend Bündnisse von CDU oder SPD ein. So was nennt man einfach Unfähigkeit oder Schwachsinn. Und die Presse und Rundfunkanstalten spulen tagaus, tagein das Thema landauf, landab rauf und runter in den Zeitungen oder Fernsehn/Rundfunksendungen.
Von daher sollte WIR sich der Opfer dieser Gesellschaft annehmen, die sich wieder im rasch zu nehmenden Lager der Nichtwähler befinden.

Samstag, 1. März 2008

Whistleblowers gesucht!

Gut, endlich scheint im Rahmen der Steuerbetrügereien in Deutschland auch wieder das Thema der aufrechten Demokraten gegen den Sumpf der Korruption in Deutschland aktuell ins Licht der Öffentlichkeit zu kommen. Zeit ist es ja und ich prophezeie hier nochmals, irgendwann in diesem Jahr werden auch die letzten Journalisten und Politiker erkennen, dass Korruption und Mobbing siamesische Zwillinge sind.
Hier der Rundbrief, bitte veröffentlichen und weiterleiten!
>> G. St. schrieb:
Liebe Whistleblower, die Financial Times Deutschland sucht Whistleblowers für einen Artikel. Ich würde mich freuen, wenn einige von Euch sich entschließen könnten auf die beigefügte Email zu reagieren (bitte direkt an die Absenderin), da wir so vielleicht noch mehr Bewusstsein für die Whistleblowers- Probleme in der Öffentlichkeit erreichen können. Viele Grüße G. St.Whistleblower-Netzwerk e.V.

Sehr geehrter Herr St.,
vielen Dank für das Telefonat eben. Wie besprochen, hier meine Anfrage noch einmal per E-Mail.
Für einen längeren Artikel in unserer Zeitung suche ich Menschen, die bereit sind, mir ihre Erfahrungen als Hinweisgeber zu schildern, um dem Leser die Thematik des Whistleblowings exemplarisch nahe zubringen.

Ich suche dafür möglichst klassische Fälle. Sprich Menschen, die Unregelmäßigkeiten beobachteten/aufdeckten und sich schließlich entschlossen, diese ans Tageslicht zu bringen. Spannend ist es in diesem Zusammenhang zu hören, wie sich der Prozess von dem ersten Verdacht bis zum Entschluss zum Hinweisgeben gestaltete und wie sich die Dinge für die Person sowie das Unternehmen später weiterentwickelten.

Gut geeignet wären dafür Fälle aus Unternehmen (je größer, desto besser) aber auch gerne aus Instituten des öffentlichen Bereichs. Ich würde mit diesen Hinweisgebern gerne mindest eine Stunde über ihre Erfahrungen sprechen und sie dazu am liebsten persönlich treffen. Die Veröffentlichung kann anonym, gerne aber mit Namensnennung erfolgen.

Über eine möglichst zeitnahe Rückmeldung unter den unten genannten Kontaktdaten freue ich mich sehr!

Vielen Dank und herzliche Grüße,


Jarka Kubsova

FINANCIAL TIMES DEUTSCHLAND
Stubbenhuk 3
20459 Hamburg

Fon: +49 40 31 99 0 487
Mobil: +49 173 92 55 799

kubsova.jarka@ftd.de
http://www.ftd.de

Financial Times Deutschland GmbH & Co KG, Stubbenhuk 3, 20459 Hamburg; Amtsgericht Hamburg HRA 92810; Komplementärin: Financial Times Deutschland Beteiligungsgesellschaft mbH; Amtsgericht Hamburg HRB 70371; Geschäftsführer: Christoph Rüth <<
Dank an Jörg von dieser Seite aus, WIR kümmert sich darum.
hg

Remonstrationspflicht, wer weiß schon so etwas?

Ich hoffe für Sie wissen was Remonstrationpflicht ist und was diese beinhaltet. Wissen Sie nicht was im §56 BBG steht? Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächst höheren Vorgesetzten zu wenden. Bestätigt dieser die Anordnung, so muss der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen. Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächst höheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend. Die Beamtin und der Beamte haben Vorgesetzte zu beraten und zu unterstützen. Sie müssen ihre Anordnungen ausführen und ihre allgemeinen Richtlinien befolgen. Die Gehorsamspflicht entbindet sie jedoch nicht von ihrer vollen persönlichen Verantwortung. Beamtinnen und Beamte müssen die Rechtmäßigkeit jeder dienstlichen Handlung prüfen. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer dienstlichen Anordnung müssen sie unverzüglich bei ihren unmittelbaren Vorgesetzten geltend machen (Remonstrationspflicht).
Entnommen aus der ersten Nummer der AMR, Antimobbingrundschau.

§ 56 (Bundesbeamtengesetz)

(1) Der Beamte trägt für die Rechtmäßigkeit seiner dienstlichen Handlungen die volle persönliche Verantwortung.

(2) 1. Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen hat der Beamte unverzüglich bei seinem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen.

2. Wird die Anordnung aufrechterhalten, so hat sich der Beamte, wenn seine Bedenken gegen ihre Rechtmäßigkeit fortbestehen, an den nächsthöheren Vorgesetzten zu wenden.

3. Bestätigt dieser die Anordnung, so muß der Beamte sie ausführen, sofern nicht das ihm aufgetragene Verhalten strafbar oder ordnungswidrig und die Strafbarkeit oder Ordnungswidrigkeit für ihn erkennbar ist oder das ihm aufgetragene Verhalten die Würde des Menschen verletzt; von der eigenen Verantwortung ist er befreit.
4. Die Bestätigung hat auf Verlangen schriftlich zu erfolgen.

(3) Verlangt der unmittelbare Vorgesetzte die sofortige Ausführung der Anordnung, weil Gefahr im Verzuge besteht und die Entscheidung des nächsthöheren Vorgesetzten nicht rechtzeitig herbeigeführt werden kann, so gilt Absatz 2 Satz 3 und 4 entsprechend.

* Remostration: Gegenvorstellung, Einspruch oder Einwand

Ziemlich verzerrt.

Leider wird auch nach der Wahl in Hamburg die hohe Anzahl der Bürger, die sich gegen eine Wahlbeteiligung entschieden hat, in der aktuellen Diskussion nicht beachtet. So etwas nennt man in der Mobbingtheorie das bewusste Ausgrenzen als Mittel der Sanktion, denn die Betroffenen können sich ja nicht wehren. Von daher wir eine Plattform wie die von WIR immer wichtiger, denn das ist sind die Bürger, denen wir ganz bewusst eine Stimme in den Parlamenten verschaffen wollen.