Freitag, 4. Juli 2008
Aufpassen: Der nächste Schritt?!
Dienstag, 17. Juni 2008
Mobbing ist Folter, Teil 2
"Abgelehnt wurde im Plenum ein Antrag der Grünen (16/8760, 16/9411), in dem sie eine „effektive“Umsetzung des UN-Zusatzprotokolls und ein absolutes Folterverbot forderten. Ute Granold (CDU) bezeichnete den Antrag als „Schaufensterpolitik“. Er sei absolut haltlos.
„Wir treten international entschlossen für die Einhaltung der Menschenrechte ein und legen dort den Finger in die Wunde, wo Menschenrechte eklatant verletzt werden, unabhängig davon, ob das in Russland, Kuba, Venezuela, Nordkorea oder im Iran der Fall ist“, so Granold. Florian Toncar (FDP) ging auf die sensible Frage des Geldes ein. Der Bund finanziere „im Wesentlichen“ nur eine neue Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Das Geamtbudget für den Präventionsmechanismus betrage 300.000 Euro. „Das ist ausgesprochen wenig“, so Toncar. Christoph Strässer (SPD) meinte zur Finanzierung: Die Länder seien nur bereit gewesen über dieses Thema zu reden, „wenn sie mit nicht mehr als insgesamt 200.000 Euro belastet werden“. Die lange Vorlaufzeit bis zur Ratifizierung, die vorher die FDP und Grünen angesprochen hatten, quittierte der Sozialdemokrat Strässer selbstkritisch mit einer Fragen: „Wer hat eigentlich 2002 bis 2005 regiert?“
Jörg Hensel schreibt an Frau Granold folgende Brief:
"Guten Tag Frau Granold,
im "Das Parlament" Nr. 24/25 - 9./16. Juni 2008, Seite 10 war zu lesen,
dass Sie entschlossen für die Einhaltung der Menschenrechte eintreten und dort den Finger in die Wunde legen, wo Menschenrechte eklatant verletzt werden,
Nun verhält es sich jedoch so, dass Menschenrechte, insbesondere in der Arbeitswelt der Bundesrepublik Deutschland millionenfach (s. aktuelle Emnid Studie) durch Mobbing bzw. Psychoterror eklatant verletzt werden; die Politik bzw. der Staat jedoch keinerlei „wirksame“ und für die traumatisierten Opfer gangbare und geeignete Mittel zur Prävention, Abwehr und zur Sanktion bereitstellt.
Vielmehr kann man feststellen, dass beispielsweise rechtliche Hürden hierzu immer höher gelegt werden, so dass Betroffene kaum eine reelle Chance auf Wahrung ihres Rechtes auf körperliche Unversehrtheit haben; innerbetrieblich das Arbeitsschutzgesetz und sonstige Schutzgesetze (z.B. SGB 9) in Fällen von Mobbing keinerlei Bedeutung haben; Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigte eher wegschauen; an Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaft gerichtete Beschwerden im Sand verlaufen; Krankenkassen ihren Präventionsauftrag betr. Mobbing nicht spürbar wahrnehmen.
Mich würde Ihre Meinung zu diesen eklatanten Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland interessieren.
Vielen Dank für die Antwort.
Freundliche Grüße
Sich.-Ing. Jörg Hensel"
Mal gespannt, ob er überhaupt Antwort erhält und welche? Die WIR-Zeitung informiert.
Donnerstag, 5. Juni 2008
Die Schlammschlacht hat begonnen!
Laut Bildzeitung hat sich auch der wohl neue „Kulturstaatsminister Neumann, CDU „die Falschinformationen sowie die Einseitigkeit der Sendung gerügt.“ Quasi als Vorbereitung für die nächste Rundfunksratssitzung. Wer ist eigentlich Herr „Bernd Neumann“? Nicht Will hat ausgesagt, sondern Oskar, der Kohl zur Strecke brachte, dafür werden sie in ein Leben lang hassen. Doch die Schlammschlachtexperten machen jetzt klar Tisch und zeigen jedem auf, was Pressefreiheit in Deutschland 2008 bedeutet.
Man darf gespannt sein, mit welcher Lösung nun Frau Anne Will den Job abgeben muss, dass sie gehen muss ist klar. Denn bei uns in Deutschland wird nicht mehr aufgeklärt, sondern abgeklärt, wen man für schlechte Nachrichten köpft.
Man kann nur noch auf die Blogger hoffen und auf das Gewissen der ehemaligen DDR-Bürger, dass diese Licht in das Dunkel um Merkel bringen, Zeit wäre es ja und unserer Gesellschaft würde das gut tun.
Wer ist „Erika“?
Freitag, 30. Mai 2008
Arbeitslos / Arbeitsuchend ohne Leistungsbezug
„Wie man auch diese Gruppe in die moderne Leibeigenschaft der Arbeitsagentur zwingt“


Unter der Überschrift „ Was wird von Ihnen als Arbeitslose/r ohne Leistungsbezug erwartet“ findet man die Pflichten, die man eben als solcher hat.
Sie unterscheiden sich nicht von den Pflichten, die man als Leistungsempfänger von ALG I hat.
Es werden also weiterhin Einladungen und meist zweifelhafte Vermittlungsangebote durch die Agentur, mit der üblichen Drohung der möglichen Sanktionierung (man nennt sie hier Rechtshilfebelehrung) an die "Arbeitslosen ohne Leistungsbezug" gesendet.
Besonders interessant ist der vierte Punkt der Pflichtenliste.
Danach ist es also weiterhin möglich, dass die Agentur für Arbeit Vermittlungsvorschläge, die zu Leiharbeitsfirmen oder zu 1€ Jobs führen (oder anderer mit Lohndumping behafteter Arbeit), als zumutbar an "Arbeitslose ohne Leistungsbezug" verschickt.
Schlägt dieser mehrfach solche eher fragwürdigen Vermittlungsvorschläge aus, weil er sich beispielsweise durch das sittenwidrige Angebot in seiner Würde verletzt fühlt, drohen ihm Sanktionen.
Jeder würde sich jetzt fragen: „Welche Leistung will man ihm denn jetzt noch entziehen?“
Die Antwort findet man an letzter Stelle unter der Überschrift: „Was bekommen sie als Arbeitslose/r ohne Leistungsbezug“
Schon beim ersten Blick sieht man unter dieser Überschrift, ich nenn dies mal „Rechte des Arbeitslosen“, schon mal viel weniger steht, als unter der oberen Rubrik „Pflichten des Arbeitslosen“ zu lesen ist.
Schon hier erkennt man eine Schieflage zwischen „Geben „ und „Nehmen“ zu Ungunsten des Arbeitslosen.
Den ersten Punkt in der Rubrik „Rechte“ können wir und das werden viele Betroffene bestätigen, getrost als Ulk abhaken.
Denn die meisten Betroffenen, wissen schon aus ihrer Zeit als Leistungsempfänger von ALG1, dass hier wenig Professionalität geboten wird. Denn sonst wären sie ja schon binnen Jahresfrist in ein ordentliches Arbeitsverhältniss vermittelt worden.
Sie mussten erleben, wie sie ein ganzes Jahr lang nur wenige und fast nur Vermittlungsvorschläge die auf Leiharbeit oder anderen Lohndrücker abzielte, bekamen.
Weshalb sollte sich denn jetzt für einen "Arbeitslosen ohne Leistungsempfang" die Arbeitsmarksituation besserrn?
Die nächsten Punkte der „Rechte“ des Arbeitslosen ohne Leistungsbezug stehen unter dem Vorbehalt: „Nach Prüfung des Einzelfalls“.
Jeder der die Agentur kennen gelernt hat weiß, dass dies lediglich ein „Kann“ bedeutet.
Dies trifft auch für den letzten Punkt auf der „Rechte“ Seite zu.
Trotzdem kann die Agentur dies als Zwangsmittel einsetzen.
Denn die Wenigsten wissen heute wirklich und zuverlässig, welchen Einfluss eine lange Arbeitslosigkeit auf die Rentenanwartschaften, wenn es dann mal soweit ist, hatte oder dann hat.
In dieser ohnehin wackeligen Angelegenheit, will keiner noch zusätzlich Fehler machen, die möglicherweise seinen zukünftigen Rentenbezug schmälern, wenn er sie hätte vermeiden können.
Hier wird bewusst mit der Zukunftsangst der Menschen gespielt!
So wird durch die Agentur den Arbeitslosen suggeriert, es wäre schlecht in ihrem Rentenkonto Lücken entstehen zu lassen.
Wohlgemerkt, die Rentenanwartschaften steigen dadurch nicht.
Es entsteht lediglich keine Lücke in der Rentenbiografie des Arbeitslosen.
Allein diese Aussage reicht aus um "Arbeitslose ohne Leistungsbezug" weiterhin unter Druck setzen zu können.
Wenn man dann die „Rechte“ und „Pflichten“ der "Arbeitslosen ohne Leistungsbezug", gegeneinander abwiegt, kann man nur zu dem Schluss kommen: „Rechte“ hat ein "Arbeitsloser ohne Leistungsbezug" im Zweifelsfall keine. Dafür aber alle „Pflichten“, die ein Arbeitsloser mit vollem Leistungsbezug (ALG 1) hat.
So etwas nennt man sonst WILLKÜR!