Samstag, 27. September 2008

Wenn Staatsanwälte endlich ihre Verantwortung und ihren gesetzlichen Auftrag wahrnehmen!

Viele kennen den Fall von Simon schon sehr lange. Es war immer unverständlich, warum Arbeitsrichter 8 Kündigungen zu lassen, also diesen Wahnsinn, den wir Opfer schon mehrfach angesprochen haben. Ziel solcher „Kopierkündigungssysteme“ ist es, das Opfer zu schikanieren, er muss ja auf jede Kündigung reagieren. Ihn bei seinen Rechtsvertreter in Misskredit zu bringen, denn die geben dann immer den Rat, geben sie auf.
Im Fall Versatel kamen dann noch massive Angriffe auf die Gesundheit des Opfers hinzu, den Versuch seine Familie und Existenz zu zerstören und das durch einen Vorgesetzten, der Arbeitsrichter war. Das ist ein Skandal, der sich in allen Belangen gewaschen hat.
Und in seinem Kampf gegen Mobbing und um die Würde des Menschen nach dem Artikel 1 unseres GG war er jahrelang allein. Bis nun endlich ein Staatsanwalt begriffen hat, welcher Skandal dort stattgefunden hat und stattfindet.
Hier die Presserklärung von Simon vom 26.09.2008:
„Neueste Infos im Fall des von einem ehrenamtlichen Arbeitsrichter des Arbeitsgerichts Stuttgart über Jahre hinweg beinahe bis zum Tode gefolterten und dadurch inzwischen schwer behinderten und vollständig erwerbsunfähigen 43-jährigen Mitarbeiters der Telekommunikationsfirma Versatel Süd-Deutschland GmbH, Kriegsbergstr. 11, 70174 Stuttgart
Am Freitagabend haben zwei wirklich nette Polizisten der Polizeistation Vaihingen/Enz eineinhalb Stunden lang das Folter-Opfer besucht.
Sie wurden von der Staatsanwaltschaft Stuttgart offenbar beauftragt, erstmals Licht ins Dunkel der Vorgänge um den nicht verurteilten Haupttäter zu bringen, der als ehemaliger Personalleiter der Firma Versatel durch Jahre lange Folter. Mobbing für die vollständige Erwerbsunfähigkeit, die Schwerbehinderung und die jahrelange Arbeitsunfähigkeit des 43-jährigen Familienvaters verantwortlich ist.
Das zeigt zumindest, dass die Staatsanwaltschaft schnell arbeiten kann, wenn sie will. Sie hätte ja auch drei Monate warten und dann einen Brief schreiben können mit den Worten: "Ihrem Mail vom tt.mm.jj habe ich mit Verfügung vom tt.mm.jj keine Folge gegeben…", so wie das leider mit meiner Strafanzeige vom 20.05.2008 (Az: 102 Js 45257/08) wegen schwerer Körperverletzung mit beinahe Todesfolge geschehen ist.
Auch hier wäre es sicher sinnvoll gewesen, zuerst mal durch die Dienststelle vor Ort Erkundigungen einzuholen, um dann zu wissen, dass es sich um einen der grausamsten und schwersten Mobbingfälle in Deutschland handelt - verübt von einem ehrenamtlichen Richter am Arbeitsgericht Stuttgart!
Wenn man will, geht alles - es fragt sich nur immer, warum die Behörden, die zum Schutz der Bürger da sein sollen, im Falle eines - in Wirklichkeit doch nicht so ehrenwerten - Arbeitsrichters, der sich schlimmster Verbrechen schuldig gemacht hat, nur sehr zögerlich an die Aufklärung des Verbrechens herangehen.
Das Folter-Opfer konnte den Polizisten nahe bringen, wie in diesem angeblichen Rechtsstaat friedliebende Bürger finanziell und gesundheitlich vorsätzlich vollständig ruiniert werden und die Justiz in diesem Fall mit haarsträubenden Fehlurteilen zusätzlich erheblich dazu beiträgt, dass Menschen im angeblichen "Kinderland Baden-Württemberg" beinahe durchdrehen, weil sie nicht mehr wissen, wie es weitergehen soll.
Das Land Baden-Württemberg muss sich überlegen, ob es seiner Bevölkerung weiterhin die Gefahr von durchdrehenden Menschen zumuten kann oder ob es nicht endlich an der Zeit ist, die mit Mobbingverbrechen offensichtlich völlig überforderten Arbeitsrichter in Stuttgart darin zu schulen, Mobbing zu erkennen, die Täter sofort an die Staatsanwaltschaft zu übergeben und den Opfern durch Anerkennung der eindeutigen Kausalität zwischen Mobbinghandlung und Gesundheitsverletzung zumindest den finanziellen Schaden zu ersetzen.
Der gesundheitliche Totalschaden kann jedoch auch dadurch nicht mehr geheilt werden!
Heute muss sich ein Opfer von jahrelanger Gewalt vor den Arbeitsgerichten noch dafür entschuldigen, dass es die Täter (auf den ersten Blick anscheinend ehrenwerte Mitglieder der Gesellschaft) benennt und den Schaden ersetzt haben möchte, der vorsätzlich angerichtet wurde.
Eine offensichtlich in Sachen Folter-Mobbing völlig unfähige oder aber unwillige(?) Arbeitsrichterin am Landesarbeitsgericht (Az. 6 Sa 93/06) trägt dann durch ihr entsetzliches Fehlurteil vom 28.06.2007 dazu bei, dass eine zuvor glückliche Familie finanziell und gesundheitlich ruiniert wird.
Es werden trotz völlig unterschiedlicher Darstellungen der Parteien keinerlei Zeugen gehört, kein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, obwohl der Streitwert 170.000 EUR betrug und der Schaden für die Allgemeinheit (durch Rehas, Psychotherapie, Psychiatrie, Krankengeld, vollständige Erwerbsminderungsrente, Arbeitserprobung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben usw.) bereits bis heute weitere 250.000 EUR ausmacht.
Stattdessen werden die von verschiedenen Psychiatern vorgelegten eindeutigen fachärztlichen Atteste und Gutachten als Gefälligkeitsgutachten diskreditiert und mit nachweislich gefälschten Angaben aus dem Gericht vorliegenden Beweisdokumenten die angebliche Nichtkausalität der Mobbinghandlungen für die dadurch entstandenen schwersten Gesundheitsschäden begründet. Allein mit diesem Satz wurde der betroffene Bürger kurzerhand um 170.000 EUR ärmer gemacht.
Es bleibt nur zu wünschen und zu hoffen, dass das Land Baden-Württemberg dem Opfer endlich eine wirksame Hilfe (spezieller Trauma-Therapeut, der von der Krankenkasse leider nicht bezahlt wird) zur Verfügung stellt, damit er das durch die jahrelange psychische Vergewaltigung hervorgerufene Trauma irgendwann verarbeiten und zu einem einigermaßen normalen Leben zurückfinden kann.
Damit bei dem psychisch erheblich geschädigten Folter-Opfer endlich die Genesung beginnen kann, ist es zwingend erforderlich, dass die Täter endlich zur Rechenschaft gezogen werden und nicht weiterhin breit grinsend ihr Leben genießen können, weil die Justiz bisher nicht in der Lage war, dieses geschickt getarnte, jedoch umso abscheulichere Verbrechen zu verfolgen.
Das beschuldigte Unternehmen ist bisher nicht bereit, zumindest den angerichteten finanziellen Schaden zu übernehmen, da es sich auf das Fehlurteil des Landesarbeitsgericht beruft und trotz besserer Kenntnis behauptet, sie hätten an den erheblichen Gesundheitsverletzungen keine Schuld. Gleichzeitig wird versucht, mit bisher acht (8!!!) Kündigungen, wovon die 7. gerade verhandelt wird (Az. 34 Ca 3821/08), das Anfangsziel des rechtswidrigen Ausscheidens aus dem Unternehmen zu erzwingen.
Der Staatsanwaltschaft wurde am Freitag ein 3,5 kg Paket mit Beweisdokumenten zugestellt.
Dieses abscheuliche Verbrechen muss schnellstmöglich aufgeklärt werden, damit das Opfer das Vertrauen in den Rechtsstaat wiedererlangen kann.
Weitere Infos stelle ich Ihnen auf Nachfrage gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüssen
Simon Deckert
TEL 07042 92472
FAX 07042 92432
MOBIL 0177 54 20 610 (ALDI-Talk)
EMAIL simon.deckert@web.de „
Wir werden diesen Fall nicht aus dem Auge lassen und warten auf eine vollständige und umfassende Rehabilitierung durch Versatel, das ist Minimum in einer Demokratie und gehört zu den grundlegesten Umgangsformen.

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