Der Fall geht nun in die vierte Runde und zeigt einmal mehr, was in unserem Rechtssytem falsch läuft. Weshalb hebt das Bundearbeitsgericht das Urteil des LAG nur auf, und begründet dies zu Recht mit der fehlenden Sachverhandlung, die das LAG sich anmaßte, führen zu dürfen? Warum spricht das BAG kein neues Urteil?Es ist doch fast in allen Fällen von Mobbingopfern so, dass das LAG sich als unfähig erwiesen hat, eine sachlich und fundierte Gerichtsverhandlung zu führen. So werden Zeugen nicht geladen, Gesetze wie das Kündigungschutzgesetz oder Tarifverträge kommen gar nicht zur Sprache. Es wird nur immer das Opfer mit der "Auflösung des Arbeistverhältnisses bedroht", was soll das Bitte für eine Gerechtigkeit sein, denn dafür ist die Judikative geschaffen worden, um recht zu sprechen.
Und nun muss das Opfer wiederum zu diesem LAG um sein Recht zu bekommen, welch eine Tortour und welch ein Schlag ins Gesicht des Artikel 1 unseres GG, nachdem die "Würde des Menschen unantastbar ist", aber eben nicht durch die Arbeitsrichter.
Wir bitten um Weiterleitung der Presseerklärung von Jörg und hoffen, dass viele, ja viele Besucher diesen Termin am 12.06.08 wahrnehmen und die Richter in viele, viele Augen schauen müssen. Davor haben sie Angst, diese Damen und Herren in "Schwarz".
"Freitag, 30. Mai 2008
Mobbing am Scheideweg | Was taugt der Rechtsweg?
Chefarzt - Mobbing
Chefarzt - Mobbing in einer katholischen Klinik – Prozeß geht weiter. Nach deutlicher Zurechtweisung aller Vorinstanzen durch das Bundesarbeitsgericht, wird der Fall „Chefarzt-Mobbing “ vor dem Landesarbeitsgericht Hamm nunmehr unter entscheidungserheblichen Auflagen des Revisionsgerichtes weiterverhandelt werden müssen.
Der erneute Kammertermin findet am 12.06.2008 im Landesarbeitsgericht Hamm - Saal 5 – um 11.00 Uhr, Markerallee 94, 59071 Hamm statt. – Das neue Aktenzeichen lautet: 16 Sa 103/08.
Der Fall eines gemobbten Oberarztes für Neurochirurgie einer katholischen Einrichtung ging durch die Medien, wie kaum ein anderer Fall und zeigt, dass das Bundesarbeitsgericht nicht mehr gewillt ist, Mobbing-Urteile ohne Bezug auf die juristische Realität durchgehen zu lassen.
Verwunderlich und zugleich interessant ist, dass die gleiche Richterin des für den Betroffenen desaströsen Vorurteils mit der Zurechtweisung des Bundesarbeitsgerichtes umgehen muss. Offenbar wird keine Besorgnis der Befangenheit seitens des Präsidiums des Landesarbeitsgerichtes Hamm in dieser Sache gesehen. Denn der Geschäftsverteilungsplan des LAG sieht genau diese Regelung vor, die einen nachdenklich stimmen sollte.
Der Mobbing-Gegner bittet an dieser Stelle insbesondere die lokalen und überregionalen Printmedien, sowie die Programme des Hörfunks und des Fernsehens über diesen hochspannenden Prozess unnachgiebig und objektiv zu berichten.
Sich.-Ing. J. Hensel"
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