fZum Thema Mobbing und Menschrechte schreibt Jörg Hensel einen offenen Brief an Frau Granold, die sich im Parlament zu verschiedenen Anträgen geäußert hat:
"Abgelehnt wurde im Plenum ein Antrag der Grünen (16/8760, 16/9411), in dem sie eine „effektive“Umsetzung des UN-Zusatzprotokolls und ein absolutes Folterverbot forderten. Ute Granold (CDU) bezeichnete den Antrag als „Schaufensterpolitik“. Er sei absolut haltlos.
„Wir treten international entschlossen für die Einhaltung der Menschenrechte ein und legen dort den Finger in die Wunde, wo Menschenrechte eklatant verletzt werden, unabhängig davon, ob das in Russland, Kuba, Venezuela, Nordkorea oder im Iran der Fall ist“, so Granold. Florian Toncar (FDP) ging auf die sensible Frage des Geldes ein. Der Bund finanziere „im Wesentlichen“ nur eine neue Stelle eines wissenschaftlichen Mitarbeiters. Das Geamtbudget für den Präventionsmechanismus betrage 300.000 Euro. „Das ist ausgesprochen wenig“, so Toncar. Christoph Strässer (SPD) meinte zur Finanzierung: Die Länder seien nur bereit gewesen über dieses Thema zu reden, „wenn sie mit nicht mehr als insgesamt 200.000 Euro belastet werden“. Die lange Vorlaufzeit bis zur Ratifizierung, die vorher die FDP und Grünen angesprochen hatten, quittierte der Sozialdemokrat Strässer selbstkritisch mit einer Fragen: „Wer hat eigentlich 2002 bis 2005 regiert?“
Jörg Hensel schreibt an Frau Granold folgende Brief:
"Guten Tag Frau Granold,
im "Das Parlament" Nr. 24/25 - 9./16. Juni 2008, Seite 10 war zu lesen,
dass Sie entschlossen für die Einhaltung der Menschenrechte eintreten und dort den Finger in die Wunde legen, wo Menschenrechte eklatant verletzt werden,
Nun verhält es sich jedoch so, dass Menschenrechte, insbesondere in der Arbeitswelt der Bundesrepublik Deutschland millionenfach (s. aktuelle Emnid Studie) durch Mobbing bzw. Psychoterror eklatant verletzt werden; die Politik bzw. der Staat jedoch keinerlei „wirksame“ und für die traumatisierten Opfer gangbare und geeignete Mittel zur Prävention, Abwehr und zur Sanktion bereitstellt.
Vielmehr kann man feststellen, dass beispielsweise rechtliche Hürden hierzu immer höher gelegt werden, so dass Betroffene kaum eine reelle Chance auf Wahrung ihres Rechtes auf körperliche Unversehrtheit haben; innerbetrieblich das Arbeitsschutzgesetz und sonstige Schutzgesetze (z.B. SGB 9) in Fällen von Mobbing keinerlei Bedeutung haben; Arbeitnehmervertretungen und Beschäftigte eher wegschauen; an Arbeitsschutzbehörden und Berufsgenossenschaft gerichtete Beschwerden im Sand verlaufen; Krankenkassen ihren Präventionsauftrag betr. Mobbing nicht spürbar wahrnehmen.
Mich würde Ihre Meinung zu diesen eklatanten Fällen von Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik Deutschland interessieren.
Vielen Dank für die Antwort.
Freundliche Grüße
Sich.-Ing. Jörg Hensel"
Mal gespannt, ob er überhaupt Antwort erhält und welche? Die WIR-Zeitung informiert.
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