Mittwoch, 25. Februar 2009

Ein Urteil der fragwürdigsten Art.


Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat einen Ruf.
Der Fall sorgt seit langem für viel Aufsehen. Gerade unseren Politikern hat er vor Augen geführt, dass unser Arbeitsrecht ein Stück Schweizer Käse ist. Richter fällen Urteile oder schließen Vergleiche, als sitzen Sie auf dem Himmelsthron.
Es geht konkret um den Fall einer Kassiererin aus Höhenschönhausen, Stadtteil von Berlin. Nach 31 Jahren und gewerkschaftlichen Aktivitäten wie Mithilfe bei der Organisation eines Streiks wurde ihr fristlos gekündigt. Vorgeworfen wurde ihr, dass sie 3 Pfandscheine für Leergut in Höhe von 1,30 Euro eingereicht hätte, der nicht die Mitarbeiterkennung getragen hätte. Sie soll ihn wohl von dem Pfandautomaten für Kunden genommen haben, den dort jemand vergessen hätte.
Die bekannte Supermarktkette K. hat eine Verdachtskündigung ausgesprochen und darauf hat sich das Gericht eingelassen. Der dringende Verdacht einer Straftat nach der Philosophie der „Herrscher vom Magdeburger Platz“ muss sich jedoch auf Tatsachen und nicht auf Unterstellungen stützen. Nur noch mal zur Erinnerung, wir haben eine Banken- und Finanzkrise, in der Beamte und Manager „zig Milliarden durch den Kamin verfeuert haben“ und kein Staatsanwalt ermittelt in einer Landesbank wegen dem „dringenden Verdacht“ oder des Kapitalanlagebetrugs nach dem Strafgesetzbuch § 264 a. Denn strafbar sind danach Zusammenhänge die „in Prospekten oder in Darstellungen oder Übersichten über den Vermögensstand hinsichtlich der für die Entscheidung über den Erwerb oder die Erhöhung erheblichen Umstände gegenüber einem größeren Kreis von Personen unrichtige vorteilhafte Angaben macht oder nachteilige Tatsachen verschweigt.“
Doch zurück zum Fall Emmely oder Barbara E. Hier gilt nicht das Prinzip Verhältnismäßigkeit, denn das Arbeitsrecht ist im wesentlichen Richterrecht, und zeigt einmal mehr, unsere Politiker sind unfähig ein humanes Arbeitsrecht zu schaffen, dass solch einen Kinderkram wie nach 30 Jahren Betriebszugehörigkeit soll eine Mitarbeiterin „1,30 Euro“ gestohlen haben. Die Richter haben immer wieder darauf hingewiesen, dass nicht die Höhe des Betrages entscheidend ist, sondern die Absicht, und die ist aber strafrechtlich nicht bewiesen, denn sonst müssten ja Fingerabdrücke und sonstiges umgehend durch die damaligen Ermittlungsbehören festgestellt worden sein. Mal ehrlich gesagt, hier grüßt doch Till Eulenspiegel.
Leider sind solche hochgeistigen Rundläufe und Rechtssprechungen eines Landesarbeitsgerichts Kennzeichen einer Gesellschaft im kulturellen und des moralischen Verfalls. Und wenn dann noch die Richter verfügen, dass „eine Revision beim BAG nicht“ zulässig ist, öffnet das einem die Augen was dort am Magdeburgplatz abgeht. „Barbara E.s Anwalt Benedikt Hopmann kündigte an, dagegen Beschwerde einzulegen. Geplant sei der Weg zum Bundesverfassungsgericht und zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.“ Man kann nur hoffen das erfolgt auch, dass dieser Fall europaweit bekannt wird.

Keine Kommentare: