Donnerstag, 17. April 2008

Milan, VW, der Anwalt und Mobbing, Teil 2

In diesem Schreiben im Falle von Milan durch den Anwalt von VW ist ja wohl eindeutig ein Schuldanerkenntnis des Unternehmens zu erkennen. Man hat dem Mobbing-Opfer seine Gesundheit zerstört und will ihn nun mit ein paar Groschen in die Frühverrentung schicken und damit wie so oft die Kosten auf die Allgemeinheit abwälzen. WIR unterstüzt daher die Bemühungen des Mobbing-Opfers, dass sich gefälligst das Unternehmen um die Kosten seiner Opfer kümmert, gerade wenn es um Mobbing geht. WIR wird daher nicht nur Milan unterstützen, was unter Erfolge nachlesbar schon gefruchtet hat, sondern wird die Politik auffordern, über die Betriebshaftung das Problem Mobbing zu lösen. Denn die Betriebshaftung umgeht die ständige und endlose Diskussion der Schuldfrage, bei Mobbing sind das dann immer die Täter, die plötzlich nichts mehr wissen wollen oder können, sondern klärt eindeutig die Frage, wer muss zahlen. Und das sind nun einmal die Unternehmen, denn die hätten sich ja durch eine soziale Anerkennung der Würde des Menschen entsprechend verhalten können.

De: Fuchs, Volker (K-GL-S) [mailto:volker.fuchs@volkswagen.de] Enviado el: Dienstag, 15. April 2008 10:43Para: milanpetrovicCC: Fabian, Frank, Dr. (K-GL-S)Asunto:
AW: erneuter Vorschlag zur Einigung
Sehr geehrter Herr Petrovic,
bezugnehmend auf Ihr Mail vom 12.04.2008 (erneuter Vorschlag zur Einigung) bleibt es bei unserer Mitteilung aus dem Mail vom 30.01.2008, wonach keine rechtliche Verpflichtung für eine weitere Einigung besteht. Das Verfahren ist durch den gerichtlichen Abfindungsvergleich vom 14.03.2006 abgeschlossen. Im Vergleich ist ausdrücklich festgeschrieben, dass aus dem Arbeitsverhältnis keine weiteren wechselseitigen finanziellen Ansprüche mehr bestehen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir über die, im Rahmen dieses Vergleiches gewährte Abfindungssumme hinaus keine weiteren Zahlungenleisten können. Wir bitten Sie zu berücksichtigen, dass Sie auch nach Ihrem Ausscheiden aus der VW AG Leistungen von uns erhalten haben. So wurde Ihnen auf unsererVeranlassung über PWC Barcelona Unterstützung bei der Steuerveranlagung gewährt. Ferner wurden Ihnen zustehende Leistungen aus der U-Kasse und Zuschüsse zum Krankengeld gewährt. Sollte darüber hinaus für weitere Zeiträume Krankengeld gewährt werden, werden wir die Zuschusszahlungen leisten, soweit die sonstigen Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Soweit ebenfalls die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, wird die VW AG Leistungen der betrieblichen Altersversorgung gewähren. Über die zuerwartende Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung hatten wir Sie im Mail vom 30.01.2008 unverbindlich informiert. Aufgrund Ihrer schwierigen persönlichen Situation, die wir bedauern, erhalten wir auch das Angebot ärztlicher Unterstützung weiter aufrecht. Wir bieten Ihnen - ohne Auswirkung auf Ihren arbeitsrechtlichen Status -weiterhin an, sich an den Gesundheitsschutz der VW AG in Wolfsburg oder den der SEAT A.S. in Barcelona zu wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Volker FuchsRechtsanwalt / SyndikusK-GL-S, Rechtswesen Personal
bei VW."

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