Am Sonntag den 27.04.2008 dürfen nun die Bürger in Berlin zum ersten Volksentscheid nach 1945 an die Urne gehen. Sollte man meinen, gut, endlich darf der Souverän über die Belange seiner Zukunft selber entscheiden. Doch weit gefehlt, diese Volksabstimmung hat den Charakter einer Karnevalsveranstaltung. Egal, wie das Ergebnis ausgeht, der Entscheid ist nich rechtsbindend. Der Senat von Berlin, also die Landesregierung muss den Volksentscheid nicht beachten und kann den Flughafen Tempelhof für immer schließen.
Obwohl alle wissen, dass diese Entscheidung der Altlastparteien Rot-Rot-Grün (SPD-DIELINKE-Grüne) ein schwachsinnige Lösung sonders gleichen ist und der Stadt für die Zukunft nur noch mehr Schaden zufügt, spielt man in der Landesregierung die harte Machonummer:
Einmal beschlossen,l für immer gegossen. Doch dazu in Teil 2 mehr.
Entscheidend alleine ist die Tatsache, dass sich Politiker erdreisten, Volksabstimmungen durchzuführen, die keine rechtliche Bindung für sie haben. So etwas nennt man wohl den Bürger für Unmündig zu erklären und ihn der Lächerlichkeit preis zu geben. Das Motto ist klar: Bürger du kannst abstimmen wie du willst, die Entscheidung liegt jedoch in unserer Hand, denn wir sind die Herrscher im Land.
WIR wendet sich gegen eine solche Form der Bürgerdemokratie und fordert generell für alle Parlamente in Deutschland die Pflicht, sich an Volksentscheide rechtsbindend zu halten. Der Bürger ist der Mittelpunkt und nicht irgendwelche austauschbaren Politiker, die oft keine Funktion haben und nur wegen ihren Nebentätigkeiten die Parlamente belagern.
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