"GEGEN HARTZ IV-UMVERTEILUNG VON UNTEN NACH OBEN!
KOMMT BITTE ALS ÖFFENTLICHKEIT ZU MEINEM PROZESS-TERMIN AM:
Donnerstag, 03.07.2008, 9.25 Uhr, Saal 113
Sozialgericht Berlin, Invalidenstraße 52, 10557 Berlin
S-Bhf. Hauptbahnhof/Lehrter Stadtbahnhof, Bus 146, 245
Zeigen wir durch Anwesenheit:
Das Volk nimmt Kenntnis von der größten Ungerechtigkeit - der vorgetäuschten Gerechtigkeit (Platon).
GEGEN HEUSCHRECKEN-WILLKÜR UND RECHTSBEUGUNG!
F. R. [email]dzyan@online.de[/email]
Die Richterin Schneidereit will offen VERFASSUNGSBRUCH begehen, weil sie über meinen Antrag auf Prozeßkostenhilfe, der alle gesetzlichen Vorausetzungen zur Bewilligung erfüllt, nicht zeitnah, sondern erst im Prozeßtermin entscheiden=ablehnen will.
Dies ist verfassungswidrig, vgl. BVerfG-Urteil - 1 BvR 1152/02 -:"II b)
Diese Begründung wird dem Zweck der Prozesskostenhilfe, auch Unbemittelten den Zugang zum Rechtsschutz zu ermöglichen, nicht gerecht. Wäre nämlich Maßstab des Tatbestandsmerkmals "Aussicht auf Erfolg" (§ 114 ZPO) der tatsächliche Erfolg der Prozessführung in der Hauptsache, so könnte Prozesskostenhilfe regelmäßig nur bewilligt werden, wenn der Unbemittelte ihrer gar nicht bedarf. Namentlich werden ihm im Falle einer erfolgreichen Prozessführung überhaupt keine Gerichtskosten und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Aufwendungen auferlegt, da der Erfolg in der Hauptsache regelmäßig mit der Kostentragungspflicht des Unterliegenden einhergeht (vgl. § 154 Abs. 1 VwGO). Folgerichtig soll die Prozesskostenhilfe nicht den Erfolg in der Hauptsache prämieren, sondern den Rechtsschutz nur ermöglichen. Hiervon kann aber nicht die Rede sein, wenn über einen spruchreifen Bewilligungsantrag erst zusammen mit der Hauptsache entschieden wird und die Entscheidung zudem mit einer Verkennung der Bewilligungsvoraussetzungen einhergeht."
[url]http://www.bundesverfassungsgericht.d e/entscheidungen/rk20030626_1bvr115202.html[/url]
Auch das Hessische Landessozialgericht hat in seinem Beschluß vom 21.06.2008 - L 6 B 102/08 AS- soeben darauf Bezug genommen.
[url]http://www.tacheles-sozialhilfe.de/forum/thread.asp?FacId=962217[/url]
Was ist das Motiv??
Ganz einfach:
Ich greife meinen SGB II-Leistungsbescheid mit dem Aufsatz von Herrn Z. "Die Regelsatz-Lüge" an:
Kurzfassung: [url]http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/regelsatz-luege.aspx[/url]
Langfassung: [url]http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2008/regelsatz-luege.pdf[/url]
Damit ist nachgewiesen, daß der ausgezahlte Regelsatz nicht der gesetzliche Regelsatz ist, sondern auf willkürlicher Geheimberechnung und Zahlenfälschungen beruht!!!!
Offenbar darf das Volk sich nicht mehr mit Rechtsmitteln gegen die systematischen Lügen der Jobcenter wehren, mir wurde nämlich im Falle des Nichterscheinens ein Ordnungsgeld von bis zu 1.000 Euro angedroht - aber offenbar bekommt das Jobcenter für die dreisten Zahelnfälschungen kein Ordungsgeld, obwohl doch Bürger und Amt vor dem Gesetz gleich sind, oder???
Telefonisch hatte die Richterin mir schon mitgeteilt, daß ich "damit nicht durchkomme", d.h. die Regelsatz-Lüge soll bestehen bleiben und das Jobcenter braucht den Rechenweg und die Zahlen für die Regelsatz-Berechnung weiterhin entgegen dem Gesetz nicht vorlegen.
Eine Geheimloge regiert im Jobcenter!!!
Ich bitte Euch herzlich um Euer Erscheinen als Zuschauer/Zeugen/moralische Unterstützung!
Vielen Dank!
FR
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