Sonntag, 2. November 2008

Amtsrichter steht wegen „Fesselpraktiken“ vor Gericht!

Der Pflegenotstand in den Heimen für unsere älteren und pflegebedürftigen Bürger wird immer schlimmer. Da die Politik und die Verantwortlichen im Gesundheitswesen das wissen, denn Praktiken durch das Pflegepersonal wie Hand-, Fuß- oder Körperfesselung sind in der Zwischenzeit wohl Alltag geworden, stellen sich heutzutage viele Fragen nach einem humanen Umgang in den Altenpflegeheimen.
Da solche Fixierungspraktiken meistens bei Demenzkranken durch den so genannten Betreuungsrichter, einem offiziellen Richter aus einem Amtsgericht etwa, nach Prüfung abgesegnet wird, steht auch die Justiz in der Verantwortung im Sinne des Artikels 1 unseres GG.
Die Fesselpraxis scheint nun in dem seit einigen Tagen vor dem Stuttgarter Landgericht* in einem Prozess gegen einen ansonsten mit Verkehrsdelikten und ähnlichem beauftragten Richter Inhalt einer Anklage zu sein. Denn im Regelfall sollte der Richter vor Ort prüfen, ob die Maßnahmen bei den Patienten auch gerechtfertigt waren oder sein könnten.
Der nun wegen Rechtsbeugung, Urkundenfälschung und Freiheitsberaubung in 62 Fällen angeklagte Vertreter aus dem Club der „Götter in Schwarz„ hat wohl die Besuche vor Ort wegen Überlastung mit Nachbarschaftsklagen und Mitstreitigkeiten ausfallen lassen und vom Schreibtisch aus angeordnet. Beamte lieben nun mal ihren Schreibtisch mehr als Menschen.
Heraus kam die Praxis der Entscheidung nach Aktenlage am Schreibtisch in einem Fall, als nämlich unser Richter aus Nürtingen „Patient anwesend, Fixierung genehmigt“ ankreuzte oder ein Häkchen machte, obwohl er nicht einmal persönlich am Bett des 88-jährigen Patienten war. Denn dann hätte er feststellen müssen, dass dieser leider schon seit einigen Tagen tot war und eine Fesselung keinen Sinn mehr ergibt.
Optimierung nennt so eine Arbeitsweise der Ökonom angesichts von Stress und Zugriff auf schnelles Geld. Richter Michael Irmler* hat diese Methode dann bei den 700 Anfragen pro Jahr aus den Pflegeheimen juristisch einfach angepasst, so arbeitet man einfach weniger für das gleiche Gehalt, ist doch clever, oder?
Doch er scheint in der Situation dieser Praktiken in den Pflegeheimen nicht eine Ausnahme zu sein, sondern war mit seinen 45 Jahren einfach etwas rustikaler. Man kann nur hoffen, dass hier im Fall - Richter verurteilen Richter - nicht die Methode der Krähe gilt, die nämlich einer anderen kein Auge aushakt.
Erschreckendes bringt dieser Fall jedenfalls mal ans Tageslicht der Öffentlichkeit, wie nämlich in unserem Land mit der Würde eines Menschen verfahren wird, wenn er krank und alt ist. Politiker machen mal wieder das, was sie am Liebsten machen, Wegschauen und über Pflegesätze diskutieren, doch für wen eigentlich? Und Richter arbeiten eben so wie sie es sehr oft tun, Eigennutz geht vor Gemeinwohl und das unterscheidet uns auch von den Werten unserer europäischen Nachbarn.

*Quelle: http://www.tagesspiegel.de/weltspiegel/;art1117,2644569#formular

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